Masterarbeit

Die Masterabeit kann erst begonnen werden, wenn bereits 45-50 ECTS im Masterstudium absolviert wurden. Auflagen, die für die Studienzulassung Bedingungen waren, müssen jedenfalls vor dem Beginn der Masterarbeit absolviert werden.

Für die Masterarbeit (inkl. Defensio) sind 30 ECTS-Punkte im Curriculum vorgesehen. Dies entspricht ein Aufwand von 6 Monate Arbeit. Damit die, im Regelfall länger dauernden Masterarbeiten die Studienzeit nicht verlängert, werden zusätzlich 15 ECTS-Punkte (entsprechend 3 Monate) Großpraktikum (MMB) bzw. Vertiefungsübungen (MGE, MMEI) mit der Bestätigung einer positiven Teilnahme im UniVis eingetragen. Darüber hinaus kann MAXIMAL ein Wahlbeispiel (5 ECTS-Punkte) anerkannt werden.