Informationen zu den auslaufenden Masterstudiengängen

Informationen zum Schwerpunkt "Neuroscience"

Wie im Kommentar zum Schwerpunkt „Molecular Neuroscience“ im Masterstudiengang „Molecular Biology“ (066 865) angegeben, diese spezielle alternative Pflichtmodulgruppe nur bis zur Einführung des Masterstudiengangs „Neurowissenschaften“ Teil dieses Curriculums ist. Dies bedeutet, dass Schwerpunkt "Molecular Neuroscience" ab dem Wintersemester 2023/24 nicht mehr studierbar ist.

Studierende, die vor dem 1. Oktober 2023 in diesem Schwerpunkt (durch Absolvierung von Pflichtlehrveranstaltungen, wie z.B. VO und UE "Basics of Neuroscience") begonnen haben, setzen ihr Studium in diesem Schwerpunkt fort und müssen es bis zum 31. Oktober 2025 abschließen. 

Für die Studierende des altes Masterstudiengang "Molekulare Biologie" (066 834), ab 1. Oktober 2023 eine Neubelegung der alternative Pflichtmodulgruppe "Neurowissenschaften" nicht mehr möglich ist. Studierende, die die Alternative Pflichtmodulgruppe „Neurowissenschaften“ zu diesem Zeitpunkt schon begonnen haben, sind berechtigt, die Alternative Pflichtmodulgruppe „Neurowissenschaften“ bis längstens 31.10.2024 abzuschließen.

Dies steht im Einklang mit den von der Curricularkommission des Senats beschlossenen geringfügigen Änderungen des Curriculums „Molecular Biology“ und "Molekulare Biologie".

Eine Umstellung unter den neuen Masterstudiengang "Neuroscience" ist ohne Aufnahmeverfahren nicht möglich. Wenn Sie jedoch in den neuen Masterstudiengang aufgenommen werden, werden relevante, bereits erbrachte Leistungen aus anderen Studiengängen im größtmöglichen Umfang anerkannt.

Informationen zu den Masterstudiengängen "Genetik und Entwicklungsbiologie" (066 877) und "Molekulare Biologie" (066 834)

Die bestehenden Masterstudiengänge „Genetics and Developmental Biology (877)“ und „Molecular Biology (834)“ laufen am 31.10.2024 aus. Studierende, die in diesen Studiengängen (877 und 834) eingeschrieben sind, haben folgende Möglichkeiten:

  • Setzen Sie Ihr Studium fort und belegen Sie die Lehrveranstaltungen wie in den entsprechenden Studienplänen beschrieben. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Studien- und Masterarbeit und Defensio bis zum 31.10.2024 abschließen.
    Ausgewählte Lehrveranstaltungen aus den „alten“ Masterstudiengängen können durch die äquivalenten Lehrveranstaltungen aus dem neuen Studiengang ersetzt werden – wenden Sie sich bei Fragen an Ihr SPL und/oder SSC
  • Ein Wechsel in den neuen Master-Studiengang ist möglich. In diesem Fall werden Sie Student/in des neuen Masterstudiengangs „Molecular Biology (865)“ und setzen Ihr Studium im Einklang mit dem neuen Curriculum und seinen Regelungen (einschließlich der neuen Voraussetzungsketten wie Einführungsmodule MMB I und MMB II) fort.
    Ihre bisherigen Leistungen, die denen des neuen Studienplans gleichwertig sind, werden anerkannt
    Wenn Sie Studierende/r der Masterstudiengänge 877 und 834 sind und in den neuen Masterstudiengang „Molecular Biology (865)“ wechseln möchten, schicken Sie per E-Mail bis zum 31.10.2024 ein ausgefülltes und unterschiebenes Formular Umstellung unter den neuen Studienplan an Frau Prof. Angela Witte. Sobald Sie dann die Umstellung im u:space sehen, informieren Sie Prof. Witte, sie anerkennt dann die Leistungen im neuen Studium
  • Studierende der Master-Studiengänge 877 und 834, die ihr Studium bis zum 31.10.2024 nicht abschließen oder einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen, werden nach diesem Datum automatisch durch die Studienzulassung auf „Molecular Biology (865)“ umgestellt

Wichtig! Die bei der Zulassung zum Masterstudium vorgeschriebenen zusätzlichen Lehrveranstaltungen (sog. Auflagen bzw. Ergänzungsprüfungen) bleiben im neuen Studiengang bestehen; Sie müssen diese Lehrveranstaltungen noch absolvieren.

Wenn Sie Studierende/r eines anderen Masterstudiengangs sind (z. B. „Molecular Microbiology, Microbial Ecology and Immunobiology“, „Molecular Precision Medicine“, u.s.w.) und in den neuen Master „Molecular Biology (865)“ wechseln möchten, müssen Sie sich dafür über das reguläre Zulassungsverfahren bewerben.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich weiterhin in die „alten“ Masterstudiengänge „Genetics and Developmental Biology (877)“ oder „Molecular Biology (834)“ zugelassen werden?
    Nein; Zu diesen beiden Masterstudiengängen werden Studierende nicht mehr zugelassen.
  • Ich bin ein/e Erasmus-Student/in in den „alten“ Masterstudiengängen „Genetik und Entwicklungsbiologie (877)“ oder „Molekulare Biologie (834)“; Kann ich trotzdem Lehrveranstaltungen dieser Programme belegen?
    Ja; Obwohl die Programme auslaufen, sind die meisten Lehrveranstaltungen weiterhin verfügbar. Falls einzelne LV nicht länger verfügbar sind, werden gleichwertigen Lehrveranstaltung des neuen Studiengangs angeboten, die Sie als Alternative belegen können.
  • Ich bin gerade in die „alten“ Studiengänge „Genetik und Entwicklungsbiologie (877)“ oder „Molekularbiologie (834)“ zugelassen worden; soll ich auf die neue Masterstudiengang umsteigen?
    Wir würden dies empfehlen; Sie können jedoch bis zum 31.10.2024 in Ihrem aktuellen Masterprogramm weiterstudieren und später umsteigen.
  • Ich habe mehrere Lehrveranstaltungen in einem der „alten“ Studiengänge „Genetik und Entwicklungsbiologie (877)“ oder „Molekulare Biologie (834)“ absolviert; verschwinden sie, wenn ich auf die neue umsteige?
    Damit Sie keine ECTS-Kredite verlieren, werden ihre bisherigen Leistungen, die denen des neuen Curriculums gleichwertig oder relevant sind, anerkannt. Ausgewählte Lehrveranstaltungen, die für das neue Curriculum weder gleichwertig noch relevant sind, können im Wahlpflichtmodul MMB IV anerkannt werden.

Updated: 07.06.2023