Gesundheit und Sicherheit

Allgemeine Laborsicherheit

Die Sicherheitsvorschriften gelten für alle in den Laboratorien/Werkstätten anwesenden Personen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer*innen, Studierende, sonstige Angehörige der Universität Wien, Gäste oder Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen handelt.

In den Übungslabor gelten folgende allgemeine Regeln: 

  • Alleinarbeit, insbesondere im Übungslabor, ist grundsätzlich nicht gestattet
    Bei Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wenn eine sofortige Hilfeleistung erforderlich ist, muss sich eine andere Person in Sicht- und Rufweite befinden. Bei Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten bzw. an Wochenenden müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine ausreichende Überwachung sowie wirksame Sicherungsmaßnahmen gewährleisten, um so nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung in „akzeptierbarer Zeit“ Erste Hilfe leisten zu können. Ist dies nicht möglich, so ist Alleinarbeit verboten
  • Essen, Trinken und Rauchen im Labor- und Werkstättenbereich ist generell verboten
  • Das Tragen von Labormanteln und anderer relevanter persönlicher Schutzausrüstung ist Pflicht
    Handschuhe, Labormanteln und andere persönliche Schutzausrüstung müssen beim Verlassen des Labors abgelegt werden. Das Tragen von Shorts, Miniröcken oder offenen Schuhen ist nicht erlaubt 
  • Laborabfälle dürfen niemals zusammen mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden
    Chemische und biologische Abfälle müssen entsprechend ihrer Gefahrklasse gesammelt und entsorgt werden 
  • Identifizieren Sie den Standort und wissen Sie, wie die Notfallausrüstung verwendet wird
    Die Hör- und Sichtbarkeit der Alarmierungseinrichtungen ist in allen Labor- und Werkstättenräumen zu jeder Zeit zu gewährleisten. Das laute Abspielen von Musik bzw. das Hören von Musik mit Kopf- und Ohrhörern ist nicht gestattet. Mögliche Gefährdungen und Risiken müssen vor Beginn der Arbeiten bewertet werden
  • Ausnahmslos sind etwaige Missstände der Laborleitung zu melden!
    Alle in den Laboratorien tätigen Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen soweit wie möglich vermieden werden. Bei Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial sind die im unmittelbaren Umfeld tätigen Personen darüber zu informieren

Als Grundlage der Laborordnung gelten sämtliche relevante Rechtsvorschriften und Regelungen, insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG inkl. relevante Verordnungen sowie die BrandschutzordnungAllgemeine Labor- und Werkstättenordnung und die Hausordnung der Universität Wien.

Mutterschutz

Für werdende und stillende Mütter (Studentinnen und e Mitarbeiterinnen der Universität Wien), gilt das Mutterschutzgesetz i.d.g.F., d. h. Arbeiten mit gefährlichen, biologischen Arbeitsstoffen bzw. in Räumen mit ionisierender Strahlung oder unter weiteren Gefährdungen gemäß § 4 Abs. 2 sind verboten. Sie sind verpflichtet, mit ihrem*ihrer betreuenden Ärzt*in entsprechende Gefährdungen zu besprechen. Bei Vorliegen eines entsprechenden Gefährdungspotenzials ist die Teilnahme am Labor-/Werkstättenbetrieb oder Praktikum nicht zulässig.

Sollten Sie ernsthafte Erkrankungen haben, bei denen die Arbeit im Labor Ihre Gesundheit oder Sicherheit beeinträchtigen könnte, melden Sie sich bitte vor dem Praktikum beim Ihre*r LehrveranstaltungsleiterIn oder SPL

Barrierfrei

Eingangsbereich, Doktor-Bohr Gasse 9

Eingangsbereich, Doktor-Bohr Gasse 9

Übungslabor, Doktor-Bohr Gasse 9

Übungslabor, Doktor-Bohr Gasse 9

Doktor-Bohr Gasse 9

Die Hörsäle und Übungslaboren finden im 6. Stock des Doktor-Bohr Gasse 9 Gebäudes statt. Der Eingangsbereich hat eine Rampe, die für den Rollstuhl geeignet ist. Die Aufzugtüren sind ~ 0,8 m breit; Die Lastaufzug-Türen sind > 1,2 m breit. Die Eingangstüren zu den Hörsälen und Übungslabor sind normalerweise 0,75 m breit, können jedoch problemlos bis zu der Breite von 1,1 m geöffnet werden. Im 6. Stock befinden sich zwei für Rollstuhl geeignete WCs.

Die Übungslabore haben Gänge, die typischerweise 1,2-1,5 m breit sind. Laborwerkbänke sind 0,9 m hoch; Hände sollten in Richtung der Mitte der Bänke ~ 0,5 bis 0,7 m erreichen. Nach Bedarf, einem niedrigen Tisch mit erhöhte Reichweite könnte organisiert werden - bitte melden Sie vorzeitig bei SPL oder LehrveranstaltungsleiterIn.

Im Praktikum muss man ab und zu die Reagenzien oder Geräte erreichen, die sich auf einer höheren (1,2 m und höhe) Ebene befinden (obere Regale in den Reagenzienschränken, Tischzentrifugen oder Schüttler im Brautraum). Wir werden versuchen, die meisten davon vor dem Praktikum auf eine niedrigere Höhe zu bringen. Das Praktikum erfordert eine feine Handmotorik (um Mikropipetten zu bedienen, Eprouvette zu öffnen und zu schließen, Reagenzien abzuwiegen, Bakterienkolonien aufzunehmen usw.). Der Umgang mit schweren Gegenständen ist normalerweise nicht erforderlich. Die schwersten Gegenstände liegen in der Größenordnung von 1-2 kg. 

Die folgenden Gefahrenkategorien sind für das Praktikum relevant: Brandgefahren (Bunsenbrenner), elektrische Gefahren (elektrische Geräte), chemische Gefahren (in mehreren Übungen werden ätzende, giftige und / oder reizende Substanzen verwendet, Gesundheits- und Umweltgefahren), physikalische Gefahren (Kryotechnik, Kochplatten, Verwendung von scharfen Gegenständen). Sicherheitshinweise werden vor dem Praktikum und vor Ort gegeben.

Im Falle einer Notevakuierung stehen die Aufzüge nicht zur Verfügung. Die Übungslabore befinden sich jedoch in unmittelbarer Nähe von zwei breiten Treppenhäusern (nicht für Rollstuhl geeignet); eine Evakuierung würde Hilfe erfordern. Die meisten Notfallausrüstungen befinden sich jedoch in Reichweite.