Studieren im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen am Zentrum für Molekulare Biologie. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die MobilitätskoordinatorInnen unserer Studienrichtung.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen. Sie finden diese im rechten Randinhalt unter "Quick Info".

1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden bzw mindestens 25-30 ECTS der relevanten Studienrichtung absolviert haben.

 

Grundsätzlich empfehlen wir, einen ERASMUS-Studienaufenthalt erst im Masterstudium zu absolvieren.

Sprachnachweis

Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist hier für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc). 

Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen. Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.

Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

In unserer Studienrichtung gelten folgende Fristen:

Hauptvergabe: Die Bewerbungsunterlagen sind bis 25.2. des jeweiligen Jahres bei der/dem zuständigen  MobilitätskoordinatorIn abzugeben. Die freien Plätze finden Sie ab Mitte/Ende Jänner hier.

Restplatzvergabe:
Die Einreichfristen für Restplatzvergabe finden Sie hier. Die freien Plätze scheinen ab Mitte September hier. Es gibt keine institutsinternen früheren Fristen.

4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website und den Infoveranstaltungen des International Office

Bewerbung beim  Mobilitätskoordinator/in

Sie müssen sich bei Ihrem/Ihrer  Mobilitätskoordinator/in für Ihren gewünschten Platz bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sammelzeugnis
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Sprachnachweise

Die Bewerbungsunterlagen sind per e-mail bei Ihrem/Ihrer  Mobilitätskoordinator/in einzureichen. Ein persönliches Gespräch mit dem  Mobilitätskoordinator wird empfohlen!

Was Sie zur Sprechstunde mitbringen:

•  Ausdruck des Nominierungsvorgangs. Bitte drucken Sie nach Abschluß Ihrer Registrierung die entsprechenden Daten aus. (http://erasmus.univie.ac.at/)

•  Motivationsschreiben: formlose Begründung, warum Sie einen Auslandsaufenthalt anstreben. Der Umfang sollte eine halbe Seite nicht überschreiten. Bitte vergessen Sie nicht, Datum, Name und Matrikelnummer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandssemester zu einem Praktikum genützt werden kann. In diesem Fall müssen Sie während Ihres Erasmus-Semesters in einem Labor an einem Forschungsprojekt im Ausmaß von 40 Wochenstunden praktisch mitarbeiten. Sollten Sie ein Praktikum an der Gastuniversität planen, wird Ihre Bewerbung nur berücksichtigt, wenn bereits eine Zusage für eine Forschungsarbeit vorliegt.

•  Sprachnachweis

•  Kurzer Lebenslauf

•  Kopie des letzten Sammelzeugnisses

 

Bitte informieren Sie sich auch über die Möglichkeit eines Erasmus Praktikums

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene STEOP)
  3. Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem/Ihrer Mobilitätskoordinator/in für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer  Mobilitätskoordinator/in. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der SPL unterzeichnet.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Bei ERASMUS+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, d.h. grundsätzlich sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester zu erbringen, Die detailierten Bedingungen (z.B. ECTS-Rückforderungsgrenze* für den Mobilitätszuschuss) sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Studierenden und der OeAD GmbH, nähere Infos dazu finden Sie hier

Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Masterarbeit oder Dissertation dienen,wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren -- beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.

Wenn Sie an der Gastuniversität für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts ein Praktikum absolvieren möchten, müssen Sie an einem Forschungsprojekt im Ausmaß von 40 Wochenstunden mitarbeiten. Eine Zusage eines Gruppenleiters an der Gastuniversität ist zum Zeitpunkt der Bewerbung erforderlich!

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. Von unserer Seite gibt es bezüglich der Kurswahl keine Vorgaben.

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen der Studienprogrammleitung bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird http://international.univie.ac.at/outgoing-students/erasmus/learning-agreementhier erläutert. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per Mail an das International Office. 

6. Anrechnungen

Nach Ihrer Rückkehr füllen Sie mit Ihrer Studienprogrammleitung das Learning Agreement after the Mobility aus und lassen die im Ausland abgeschlossenen Kurse im Rahmen Ihres Studiums anerkennen. Dazu benötigen Sie auch das Sammelzeugnis der Gastuniversität (transcript of records). Eine Kopie des unterschriebenen Learning Agreement after the Mobility reichen Sie dann bitte gemeinsam mit einer Kopie des Transcript of Records im International Office ein.

Weitere Hinweise zur Anerkennung:

  • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.
  • Die Anerkennung von freien Wahlfächern oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
  • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.